Ein Desinfektionsmittel, welches als Sporizid eingesetzt werden kann, muss über die Eigenschaft verfügen, nicht nur Bakterien abtöten zu können, sondern auch dessen Sporen unschädlich zu machen. Von Sporen geht grundsätzlich ein gesundheitliches Risiko für den Menschen aus. Diese können zu gefährlichen Krankheiten führen.
Wie muss ein sporizides Desinfektionsmittel gekennzeichnet sein?
Für den Nachweis zur Sporiziden Wirkung gibt es die Europäische Norm EN 13704. Hier wurde das Präparat unter praxisnahen Bedingungen geprüft, ob es die Sporen des Bakteriums Bacillus subtilis um mindestens 3 Log-10 Stufen reduzieren kann. Der Wirksamkeitsnachweis muss von einem akkreditiertem Labor durchgeführt worden sein. Ist die Norm EN 13704 angegeben, so ist auch immer eine dazugehörige Einwirkzeit mit aufgeführt. Diese kann in der Regel zwischen 10-60 Minuten liegen.
